Auch im Ausland sollten Verkehrsregeln beachtet werden

Eigentlich müsste man es gar nicht gesondert erwähnen, dass auch im Ausland die Verkehrsregeln zu beachten sind. Doch jedes Jahr wundern sich viele Urlauber über die teilweise doch recht drakonischen Strafen, mit denen Temposünder in anderen europäischen Städten bestraft werden. Wo in Deutschland vielleicht 25 Euro zu zahlen sind, kann es in Belgien, Österreich oder Finnland schnell zu üppigen dreistelligen Eurobeträgen kommen, welche die Urlaubskasse unnötig belasten. Daher sollte sich jeder Urlauber im Detail über die herrschenden Geschwindigkeitsbegrenzungen im Urlaubsland informieren. Denn die Ausrede, dass man nicht über die Strafen informiert war, schützt bekanntlich nicht vor einer Strafe. Auch sollte einfach einmal überdacht werden, dass es sich in den meisten Fällen gar nicht lohnt einige Kilometer schneller zu fahren, schließlich ist man im Urlaub und sollte genügend Zeit haben.

Besonders hohe Strafen werden in den meisten europäischen Ländern für Fahren mit Alkohol am Steuer erhoben. Nicht selten bewegen sich die Strafhöhen im vierstelligen Eurobereich. Besonders hoch sind die Strafen in Finnland, da sich hier die Strafe am Monatsgehalt orientiert und in Form von Tagessätzen gezahlt werden muss. Alkoholsünder im Ausland müssen aber nicht befürchten einen MPU-Test in Deutschland absolvieren zu müssen. Zur Zeit gilt noch die Regelung, dass ein im Ausland erteiltes Fahrverbot auch nur im Ausland seine Gültigkeit hat, da es für ein Fehlverhalten gesetzlich gesehen keine doppelte Strafe geben darf.

Egal ob im Ausland oder zu Hause, es lohnt sich einfach nicht sich mit Alkohol ans Steuer zu setzen, dafür sind die Gefahren einfach viel zu groß und auch überhaupt nicht abzuschätzen. Neben der Gefährdung der eigenen Gesundheit werden auch andere Verkehrsteilnehmer durch einen überhöhten Alkoholpegel gefährdet, da die Reaktionsfähigkeit nach dem Genuss einiger Gläser Alkohol erheblich beeinträchtigt ist. Daher lieber ein Taxi nutzen oder auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen, das Auto lässt sich am nächsten Tag mit nüchternem Kopf noch abholen.

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